Ein Wohnmobil ist praktisch, aber es einfach irgendwo abstellen, geht nicht. Wenn Sie das Wohnmobil falsch parken, müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog rechnen.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
mit Wohnmobil über 7,5 t im Wohngebiet geparkt, trotz Verbot | 30 EUR |
mit Wohnmobil über 2,8 t auf Gehweg geparkt | 15 EUR |
... mit Behinderung | 20 EUR |
... länger als 1 Stunde | 25 EUR |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 30 EUR |
mit Wohnmobil auf Pkw-Parkplatz Gehweg geparkt | 10 EUR |
... mit Behinderung | 15 EUR |
... länger als 3 Stunden | 20 EUR |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 EUR |
FAQ: Wohnmobil parken
Auch mit dem Wohnmobil gilt es Vorschriften zum Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum zu beachten. Zum einen gelten die allgemeinen Vorgaben und zum anderen gibt es spezielle Regelungen, die beim Wohnmobil zu beachten sind. So ist es beispielsweise untersagt, ein Wohnmobil auf ausgewiesene Pkw-Parkplätze zu stellen (z. B. beim Zusatzeichen 1010-58). Auf privaten Grundstücken ist das Parken von Wohnmobilen erlaubt bzw. zulässig, wenn die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt. Was beim Parken auf der Straße gilt und ob es auch einen bestimmten Womo-Stellplatz gibt, lesen Sie hier.
Ist das Parken mit dem Wohnmobil nicht ausdrücklich untersagt, dürfen Sie dieses auch in Wohngebieten dauerhaft abstellen. Liegt das Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, ist das Abstellen des Fahrzeugs zeitlich beschränkt. Zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Sie das Wohnmobil hier nicht parken.
Sie dürfen im Wohnmobil übernachten, wenn das der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient und das Wohnmobil nicht ordnungswidrig abgestellt ist. Dauerhaft im Fahrzeug übernachten dürfen Sie nur dort, wo das Campen erlaubt ist. Mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Wo Sie ihr Wohnmobil parken können und wo nicht
Kann ich mit dem Wohnmobil überall parken?
Wo darf das Wohnmobil parken und wie lange? Diese Frage ist durchaus von Bedeutung, wenn Reisende mit dem Camper unterwegs sind. In Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken definiert. Ein Wohnmobil als Kraftfahrzeug unterliegt diesen Regelungen immer. Darüber hinaus gibt es auch bestimmte Vorschriften, die für einige Wohnmobile zu beachten sind.
Aufgrund der Maße des Fahrzeugs, kann es durchaus schwierig sein, einen geeigneten Stellplatz zu finden. Wichtig ist, dass Sie, wenn Sie mit dem Wohnmobil dauerhaft parken wollen, zunächst die allgemeinen Vorschriften beachten und das Fahrzeug nur dort abstellen, wo es nicht allgemein oder durch Verkehrszeichen gänzlich untersagt ist bzw. ein Sicherheitsrisiko oder eine Behinderung darstellt. Grundsätzlich dürfen Sie das Wohnmobil also überall parken.
Das bedeutet auch, dass ein Wohnmobil zu parken im Wohngebiet durch die StVO nicht verboten ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Fahrzeug mehr als 7,5 Tonnen wiegt. In diesem Fall ist beim Wohnmobil das Parken gemäß § 12 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO) zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Gleiches gilt an Sonn- und Feiertagen. Steht das Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück und nicht im öffentlichen Straßenraum, gelten diese Vorgaben nicht.
Einen speziell ausgewiesenen Stellplatz fürs Wohnmobil zu finden, ist in Innenstädten und am Straßenrand recht selten. Meist finden sich diese auf größeren Parkplätzen oder am Stadtrand. Diese sind dann durch das Zusatzeichen 1010-67 gekennzeichnet. Hier dürfen ausschließlich Wohnmobile parken.
Ist eine Parkfläche durch Verkehrszeichen nur für Pkw (Zusatzzeichen 1010-58) vorgesehen, ist das Parken mit dem Wohnmobil auf einem solchen Pkw-Parkplatz in der Regel unzulässig. Ein Bußgeld ist dann fast vorprogrammiert. Ähnlich kann das laufen, wenn Sie mit einem Wohnmobil dort parken, wo ein Verkehrszeichen (VZ 315) das Abstellen auf dem Gehweg bzw. das teilweise Parken anzeigen. Hier dürfen nur Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen stehen. Wiegt das Wohnmobil mehr, ist abstellen tabu.
Verkehrszeichen, die beim Parken mit einem Wohnmobil von Bedeutung sein können:
Stellplätze für Wohnmobile: Welche Regelungen gelten hier?
Auch wenn es nicht untersagt ist, ein Wohnmobil auf der Straße zu parken, sind die verfügbaren Stellplätze für Wohnmobile doch beschränkt. Ist die Fläche knapp bemessen, kann es schon vorkommen, dass ein Wohnmobil unglücklich blockiert und 2 Parkplätze besetzt. Gibt es einen Wohnmobilparkplatz, sollte dieser auch genutzt werden. In der Regel sind diese breiter und machen das Rangieren sowie Ein- und Aussteigen einfacher. Sie können das Wohnmobil hier dauerhaft parken. Achten Sie jedoch auch darauf, ob die Parkdauer begrenzt ist oder ein Parkschein benötigt wird.
Neben dem Parkplatz für ein Wohnmobil gibt es auch private Wohnmobilstellplätze. Diese befinden sich dann nicht im öffentlichen Straßenland, sondern auf privaten Grundstücken und sind oft auch kostenpflichtig.
Wie sieht es mit dem Schlafen im Wohnmobil aus? Grundsätzlich dürfen Sie im Wohnmobil schlafen, wenn:
- dies kurzzeitig geschieht und zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient und
- das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist
Wollen Sie länger im Fahrzeug übernachten, sollten Sie das Wohnmobil dort parken, wo das Campen erlaubt ist. Das ist in der Regel auf einem Campingplatz oder einem privaten Wohnmobilstellplatz der Fall.
Sanktionen für das unerlaubte Parken auch Pkw-Parkplätzen
Nutzen Sie mit dem Wohnmobil Parkplätze, die ausschließlich für Pkw gedacht sind, müssen Sie, wie zuvor bereits erwähnt, mit Sanktionen rechnen. Stehen Sie unberechtigt auf einem solchen Platz, werden 10 Euro fällig. Das gilt natürlich auch, wenn Sie mit dem Wohnmobil vor dem Haus parken. Behindern Sie dadurch andere, müssen Sie mindestens 15 Euro zahlen.
Wenn Sie mit einem Wohnmobil parken, obwohl es über 7,5 t wiegt und für das Gebiet eine zeitliche Beschränkung gibt, müssen Sie 30 Euro zahlen. Welche weiteren Sanktionen auf Sie zukommen können, zeigt die oben aufgeführte Tabelle im Überblick.