Zu langsam zu fahren, kann eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten und mitunter zu gefährlichen Situationen führen. Doch ist zu langsam zu fahren strafbar, eine Ordnungswidrigkeit oder wird es eventuell gar nicht geahndet? Der Bußgeldkatalog beinhaltet durchaus einen Tatbestand in Bezug auf eine zu geringe Geschwindigkeit.
Verstoß | Mögliche Sanktionen |
---|---|
zu langsam gefahren (ohne triftigen Grund) | 20 EUR |
Zu langsam fahren: Definiert die StVO was das bedeutet?
Inhaltsverzeichnis
Beim Thema Geschwindigkeit fallen in der Regel meist diejenigen auf, die es zu eilig haben. Schließlich werden sie ja auch geblitzt. Wegen Punkten wie „zu langsam sein“ bzw. „Fahren mit zu geringer Geschwindigkeit“ machen sich wohl die wenigsten Gedanken. Doch viele vergessen, dass auch ein solches Verhalten durchaus Konsequenzen haben kann – und zwar dann, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindern oder gefährden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet diesbezüglich einen Passus, der verdeutlicht, dass auch zu langsam zu fahren, im Straßenverkehr gesetzlich geregelt ist. So ist unter § 3 Abschnitt 2 in Bezug auf zu langsames Fahren Folgendes bestimmt:
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Um berechtigter Weise langsamer als der flüssige Verkehr zu sein, bedarf es also eines triftigen Grundes. Ein technisches Problem, Witterungsbedingungen oder auch stockender Verkehr können beispielsweise ein solches Verhalten begründen. Darüber hinaus kann bei einigen Fahrzeugen auch die Motorleistung eine Rolle spielen. So dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge beispielsweise langsamer unterwegs sein als der fließende Verkehr. Gleiches kann auch zutreffen, wenn bestimmte Ladungen transportiert werden.
Sind Verkehrsteilnehmer allerdings langsam unterwegs, weil sie sich unsicher fühlen oder weniger gestresst sein wollen, ist das nicht zulässig. In diesem Fall kann zu langsam zu fahren ein Bußgeld nach sich ziehen.
Gibt es einen Unterschied zwischen inner- und außerorts?
Fahrer, die außer- oder innerorts zu langsam fahren, werden nicht geblitzt, dennoch kann das bei einer Verkehrskontrolle auffallen und sie können durch die Polizei angehalten werden. Dabei spielt es erstmal keine Rolle, wo sie unterwegs sind. Denn der in der StVO festgelegte Grundsatz gilt sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Einen Unterschied gibt es in dem Zusammenhang allerdings, denn für Autobahnen, die sich in der Regel außerorts befinden, gilt eine Mindestgeschwindigkeit. Allerdings ist diese nicht konkret für die Straße bestimmt, sondern in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs.
Zu langsam zu fahren, stellt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Regel eine größere Behinderung anderer und auch ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Sodass Fahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufgrund ihrer Bauart und Leistung nicht erreichen, diese Straßen nicht befahren dürfen. Für andere Straßen ist ebenfalls keine konkrete Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben. Sie kann jedoch durch ein Verkehrszeichen geboten sein. Ist also ein blauer Kreis mit weißen Ziffern zu sehen, sollten Verkehrsteilnehmer nicht zu langsam fahren, sondern mindestens die dort angegebene Geschwindigkeit auf dem Tacho haben.
Langsam zu fahren ist beim Vorhandensein des Schildes sowie auf der Autobahn jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen. Denn auch auf diesen Straßen können triftige Gründe es erlauben, dass die Mindestgeschwindigkeit unterschritten wird.
Sowohl der Verkehrsfluss als auch Witterungsbedingungen beeinflussen die Geschwindigkeit und machen es manchmal notwendig, langsamer unterwegs zu sein. In besonderen Fällen, wie zum Beispiels Spezialtransporte, können Ausnahmegenehmigungen ebenfalls ein Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit erlauben. Hier müssen Fahrer, die dann zu langsam fahren, keine Sanktionen befürchten.
Welche Strafe droht für zu langsames Fahren?
Zu langsam zu fahren, hat keine Strafe im rechtlichen Sinn zur Folge. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird hier in der Regel ein Buß- bzw. Verwarnungsgeld verhängt. Verkehrsteilnehmer erhalten grundsätzlich 20 Euro als Bußgeld, wenn sie zu langsam fahren.
Wie bereits erwähnt, können viel zu langsame Fahrzeuge eine Gefahr für den sie umgebenden Verkehr sein und Unfälle provozieren. Als sogenannte verkehrsrechtliche Erziehungsmaßnahme ist das absichtliche zu langsam Fahren ohnehin nicht zulässig, das diese Aufgabe nicht in die Zuständigkeit der Bürger fällt.
Regelungen im Ausland: Zu langsam zu fahren, kann auch hier nicht erlaubt sein
Nicht nur in Deutschland gilt auf bestimmten Straßen eine Mindestgeschwindigkeit, auch innerhalb Europas ist das Konzept kein Unbekanntes. So gilt beispielsweise in der Schweiz auf dreispurigen Autobahnen für die Überholspuren Tempo 100. Hier ist es nicht zulässig zu langsam zu fahren, denn die Spuren sollen explizit für den Überholvorgang genutzt werden und verlangen somit eine bestimmte Geschwindigkeit, welches dies problemlos möglich macht. Langsamere Fahrzeuge stellen auf diesen Spuren eine Gefahr dar und werden daher auch sanktioniert.
Urlauber sollten sich also für Fahrten ins Ausland gut informieren, ob Mindestgeschwindigkeiten auf bestimmten Straßen einzuhalten sind und ob, wenn sie generell zu langsam fahren, ein Bußgeld droht.
FAQ – Zu langsam fahren
Ja, wenn sie ohne triftigen Grund zu langsam unterwegs sind und so den fließenden Verkehr beeinträchtigen, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.
Ja. Ohne triftigen Grund darf weder innerorts noch außerorts so langsam gefahren werden, dass der Verkehr beeinträchtigt wird.
Teilweise ja. Mindestgeschwindigkeiten und Vorgaben in Bezug auf langsames Fahren kann es durchaus auch in anderen Ländern geben. Urlauber sollten sich daher immer gut informieren.
Ein triftiger Grund, um außerorts statt der erlaubten 100 km/h nur 50 oder 40 zu fahren, ist doch das Anpassen an das, was man noch überblicken kann. Es darf doch nicht sein, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man viel zu vernünftig ist und merkt, dass man ein kleines bisschen langsamer reagiert und daher die Gescheindigkeit etwas absenkt. So viele Raser regen sich auf, wenn ich mit meinem Mercedes auch außerorts an die Gedchwindigkeitsbegrenzung für die Stadt halte. Man muss ja nicht 80 fahren, früher ging es doch auch mit 60 oder so. Ich jedenfalls werde nicht geblitzt, sondern nur die, die so rücksichtslos sind und meinen, dass man das, was erlaubt ist, auch auch ausnutzen muss!
…..aber wenn jemand so unsicher ist das er sich kaum traut 50 km/h zu fahren hat er im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Und das begegnet mir immer haüfiger das gerade alte Autofahrer weit unter 50 km/h fahren und dann noch meckern und einem den Vogel zeigen wenn man sie überholt!und ich rede von überholen im normalen Tempo!
Ich wäre für eine regelmäßige Kontrolle der fahrtauglichkeit ab einem alter von 70.
Auf der Autobahn, bei einer Baustelle war die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, trotzdem haben alle Autos mit 80 km/h unterwegs. Würde ich den Verkehr behindern, wenn ich 60 fahre? Ich wurde sogar von einem LKW überholt und war langsamer als alle andere.
Unsicherheit als nicht erlaubten Grund für zu langsames Fahren anzuführen halte ich für gefährlich, denn mir ist es lieber, jemand vor mir fährt zu langsam, als dass er schneller fährt, als er derzeit sicher unterwegs sein könnte und dann einen Unfall fabriziert und ich oder andere hängen mit drin. Wir haben, so denke ich, das geringste Problem mit Langsamfahrern heutzutage. DIe meisten halten die runden Schilder mit rotem Rand und Zahl darinnen für Mindestgeschwindigkeitsschilder und drängeln, obwohl man nach Tacho 10 darüber fährt.
Wer innerhalb Ortschaften nicht mal sicher 50 kmh fahren kann und stattdessen mit 30 kmh die folgenden Fahrer behindert, der sollte erst gar nicht mehr fahren dürfen. Denn früher oder später wird dieser entweder einen Unfall provozieren oder sich selbst damit schädigen wenn überhaupt keine geistige Reserven bei diesem vorhanden sind.
@Wernersen: Meine volle Zustimmung. Ich habe allerdings auch jüngere Menschen schon erlebt, die total unsicher und daher langsamer als empfohlen fahren. Und am allerschlimmsten sind diese selbsternannten Verkehrserzieher, die extra langsam und bei erlaubten und möglichen 50 km/h mit 30, 35 km/h vor einem her eiern und einem so ihren verqueren Willen aufzwingen. Die provozieren in der Tat Unfälle und sind m. E. auch nicht in der Lage, ein KFZ im Straßenverkehr zu bewegen. Denn ideologisches Denken und Machtdemonstrationen haben hier nichts zu suchen.