In der unten stehenden Bußgeldtabelle finden Sie alle Bußgelder, die seit dem 09.11.2021 für das Zuparken verhängt werden können.
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Sie haben an unübersichtliche Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot geparkt | 35 | |
… und jemanden dabei behindert | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 55 | |
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | 1 |
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 | |
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt | 25 | |
… und jemanden dabei behindert | 25 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 30 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 35 | |
Sie haben in zweiter Reihe geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 80 | 1 |
... und jemanden dabei gefährdet | 90 | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 110 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 90 | 1 |
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt | 10 | |
… und jemanden dabei behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 | |
… und jemanden dabei behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten | ||
... bis 30 Minuten | 20 | |
... um eine Stunde | 25 | |
... um zwei Stunden | 30 | |
... um drei Stunden | 35 | |
... um mehr als drei Stunden | 40 | |
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | |
Sie haben nicht platzsparend geparkt | 10 | |
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen | 10 | |
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt | 20 | |
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 | |
Sie haben in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen geparkt | 30 | |
Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 20 | |
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 | |
... und jemanden dabei behindert | 70 | 1 |
Sie haben auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 | 1 |
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist | 25 | |
... und jemanden dabei behindert | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 50 | |
Sie haben unberechtigt auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |
... und jemanden dabei behindert | 70 | |
... und jemanden dabei gefährdet | 80 | |
... und dabei einen Unfall verursacht | 100 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet | 40 | |
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht | 50 |
Bußgeldrechner Halten und Parken
Inhaltsverzeichnis
Im Video: Alles zu „Falschparker abschleppen lassen“
Auf dem öffentlichen Parkplatz oder Privatparkplatz zugeparkt worden: Was tun?
Was genau passiert beim Zuparken? Kommen Sie mit dem Auto aus einer Parklücke nicht mehr heraus, weil ein anderer Autofahrer sein Fahrzeug so abgestellt hat, dass Ihnen ein Ausparken unmöglich ist, wurden Sie zugeparkt.
Doch nicht nur auf einem Parkplatz können Sie zugeparkt werden. Auch wenn sich Autofahrer mit ihrem Fahrzeug vor eine Einfahrt stellen und Sie deshalb nicht herausfahren können, wird das als Zuparken bezeichnet.
Was können Sie tun, wenn andere Fahrzeugführer Ihr Auto zuparken? Erwartet den Falschparker ein Bußgeld? Mein privater Stellplatz wurde zugeparkt: Kann ich den Falschparker abschleppen lassen? Was passiert, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt oder einen Blitzer zuparken?
Wenn andere Autofahrer Sie auf einem öffentlichen Parkplatz zuparken, sollten Sie auf keinen Fall auf eigene Faust einen Abschleppdienst rufen, da Sie grundsätzlich nicht dazu berechtigt sind, das Abschleppen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen zu veranlassen.
Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO), und somit auch für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Haltens und Parkens, ist auf öffentlichen Flächen die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig.
Wie viel Abstand beim Parken eingehalten werden muss, erfahren Sie in diesem Video:
Was aber, wenn mein privater Parkplatz zugeparkt wurde?
Generell gilt: Wenn andere Sie auf Ihrem privaten Parkplatz zuparken, können Sie diese abschleppen lassen. Hat Sie ein anderer Autofahrer zugeparkt, empfiehlt es sich aber nicht immer, gleich einen Abschleppdienst zu rufen, da es durchaus sein kann, dass Sie am Ende selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob sich ein Abschleppen nicht doch vermeiden lässt, indem Sie beispielsweise versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen und diesen darum zu bitten, sein Fahrzeug umzuparken.
Einfahrt oder Garageneinfahrt zugeparkt: Was kann ich tun?
Wenn andere Autofahrer Ihre Einfahrt des Öfteren zuparken, können Sie ein Schild auf Ihrem privaten Grundstück aufstellen, das diese darauf hinweist, dass die Einfahrt freizuhalten ist und abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden können.
- Parken Sie vor einer Einfahrt, kann das mit einem Verwarngeld von 10 Euro und bei einer Behinderung anderer Straßenverkehrsteilnehmer mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet werden.
- Parken Sie vor der Einfahrt länger als drei Stunden, kann sich das Verwarngeld auf 20 Euro und bei einer Behinderung sogar auf 30 Euro erhöhen.
Feuerwehrzufahrt oder Blitzer zuparken: Was droht mir?
Wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken, kann dafür ein Verwarngeld von 55 Euro verhängt werden. Behindern Sie dadurch Einsatzfahrzeuge, droht sogar ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
FAQ – Zuparken
Wurden Sie zugeparkt, sollten Sie das Ordnungsamt oder die Polizei rufen (Achtung! 110 ist nur für Notfälle).
Nötigung liegt bei Vorsatz vor – sprich, wenn mit Absicht ein anderes Auto zugeparkt wurde.
Handelt es sich um eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt, kann das mit dem Abschleppen Ihres Fahrzeugs sowie einem Bußgeld von bis zu 100 Euro enden.